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Kirchenkreisvorstand

trägt mit dem Kirchenkreistag und dem Superintendenten die Verantwortung für die Arbeit im Kirchenkreis. Er sorgt für die Ausführung der Beschlüsse des Kirchenkreistages. Er unterstützt und berät den Superintendenten und führt die Aufsicht über die Kirchengemeinden und Kirchenvorstände, beschließt über die Besetzung der Stellen für Mitarbeiter und verteilt die zur Verfügung stehenden Mittel des Kirchenkreises.

Der Kirchenkreistag wählt aus dem Kreis der Mitglieder den Kirchenkreisvorstand.