trägt mit dem Kirchenkreistag
und dem Superintendenten die Verantwortung für die Arbeit im Kirchenkreis. Er
sorgt für die Ausführung der Beschlüsse des Kirchenkreistages. Er unterstützt
und berät den Superintendenten und führt die Aufsicht über die Kirchengemeinden
und Kirchenvorstände, beschließt über die Besetzung der Stellen für Mitarbeiter
und verteilt die zur Verfügung stehenden Mittel des Kirchenkreises.
Der Kirchenkreistag wählt aus
dem Kreis der Mitglieder den Kirchenkreisvorstand.
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