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Stiftung für behinderte Kinder

im Kirchenkreis Wesermünde-Nord

 

Daten und Fakten

 

Name:

Stiftung für behinderte Kinder im Kirchenkreis Wesermünde-Nord

Sitz:

27632 Dorum, Pfarramt für Behindertenseelsorge

Rechtsform:

Rechtsfähige, selbständige Stiftung des bürgerlichen Rechts,
gegründet am 18.03.2003 durch Genehmigung der Bezirksregierung Lüneburg, anerkannt als diakonische Stiftung von der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers, gem. § 20 des Nds. Stiftungsgesetzes.

Stiftungskapital:

150.000 €

 

 

 

Stiftungsvorstand

 

Vorsitz:

Pastor Helmut Marschall
27632 Dorum
Eichenhamm 3 / Speckenstraße 5
Tel.: 04742 - 1681 und 2355
Fax: 04742 - 2167
Pfarramt2Dorum@aol.com

stellv. Vorsitz:

Beate Engelberth
27632 Dorum
Speckenstraße 5
Tel.: 04742 - 92650
Fax: 04742 - 926520
DW.Wesermuende-Nord@evlka.de

Geschäftsführung:

Susanne Blohm
27624 Bad Bederkesa
Mattenburger Straße 30
Tel.: 04745 - 910117
Fax: 04745 - 910123
Susanne.Blohm@evlka.de

 

Aufgaben und Ziele

 

Ziel der Stiftung für behinderte Kinder im Kirchenkreis Wesermünde-Nord ist es, behinderte Kinder in vielfältiger Weise zu fördern und das Zusammenleben zwischen behinderten und nicht behinderten Kindern zu unterstützen. Dies wird insbesondere durch die Bereitstellung von finanziellen Mitteln verwirklicht.

 

Dazu gehört:

 

  • die Förderung der Mobilität und Selbständigkeit behinderter Kinder
  • die Förderung von Integrationsmaßnahmen in Kindertagsstätten und Schulen
  • die Unterstützung und Förderung persönlicher Assistenz
  • die religiöse Begleitung behinderter Kinder in ihrer Angehörigen
  • die pädagogische Begleitung behinderter Kinder und ihrer Angehörigen
  • die Gewährung von Beihilfen und Unterstützungen für Hilfsmittel
  • die Unterstützung der beruflichen Aus- und Fortbildung und Berufsvorbereitung

 

Weiter sind förderungsfähig:

 

  • familienentlastende Maßnahmen für Familien mit behinderten Kindern
  • Zivildienststellen für die Betreuung behinderter Kinder
  • Freizeiten und Fahrten, deren Zielgruppe behinderte Kinder und ihre Angehörigen umfassen
  •  

Damit trägt die Stiftung für behinderte Kinder im Kirchenkreis Wesermünde-Nord dem Wunsch des Stiftungsgründers, Herrn Friedrich Moritz, Nordholz, Rechnung, behinderten Kindern aus der Region Geld zur Verfügung zu stellen.

Sitz der Stiftung ist die Kirchengemeinde Dorum, mit einer Gruppe für behinderte und nicht behinderte Menschen und mit der einzigen integrativen Kindertagesstättengruppe in der Region Aushängeschild für kirchliches Engagement von behinderten und nicht behinderten Menschen.

 

 

Spenden und Stiften

 

Spenden: Mit einer Spende kann die Arbeit der Stiftung jederzeit und unmittelbar unterstützt werden. Die Spende wird im Regelfall zeitnah für behinderte Kinder und ihre Angehörigen weitergegeben. Sie kann auf Wunsch des Spenders/der Spenderin oder nach Vorstandesbeschluss auch dem Grundkapital des Stiftung zugeführt werden.
Jede Spende ist steuerlich begünstigt.

 

Stiften: Wer auf Dauer und nachhaltig helfen möchte, kann als Zustifter/Zustifterin in die Stiftung einzahlen. Ab einem Betrag von 25.000 € wird man Zustifter/Zustifterin.
Die Zustiftung wird dem Grundkapital der Stiftung zugeführt und der Zinsertrag ausschließlich im Sinne der Stiftung ausgeschüttet.