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An wen muss ich mich wenden, wenn ich wieder in die Kirche eintreten
will?
Der Pastor oder die Pastorin Ihrer Gemeinde vereinbart gerne ein Gespräch mit
Ihnen. Die Anschrift Ihrer Kirchengemeinde entnehmen Sie unserem Internetauftritt. (Kontakt)
Werde ich noch einmal getauft?
Die Taufe ist einmalig. Sie wird grundsätzlich von allen Kirchen der
Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) gegenseitig anerkannt. Darum
werden Sie bei einem Kircheneintritt nicht noch einmal getauft, auch dann
nicht, wenn Sie früher einer anderen anerkannten christlichen Gemeinschaft
angehört haben.Sie führen ein Gespräch mit
dem
Pastor / Pastorin und nehmen an einem Gottesdienst mit Abendmahl teil. Allerdings sollten
Sie sich selbst prüfen, wie ernst es Ihnen mit der Kirche ist. Sie setzen Ihre
Unterschrift nicht unter ein Zeitschriftenabonnement, sondern treffen eine
wichtige Entscheidung.
Und wenn ich vorher keiner christlichen Gemeinschaft angehört habe?
Dann werden Sie durch die
Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen. Dem Gottesdienst gehen ein paar
Gespräche über Glaubensfragen voraus.
Was habe ich von der Mitgliedschaft in der Kirche?
Die Kirche ist eine große
Gemeinschaft. In ihr tauschen sich die Menschen über ihren Glauben aus und
bekommen dadurch neue Anregungen für die großen Fragen nach Ursprung, Sinn und
Ziel des Lebens. Darüber hinaus erwerben Sie mit der Kirchenmitgliedschaft
verschiedene Rechte, z. B. das Recht, ein Patenamt zu übernehmen, kirchliche
Dienste in Anspruch zu nehmen (z. B. die kirchliche Trauung, das kirchliche
Begräbnis) und an vielen Angeboten Ihrer Kirchengemeinde teilzunehmen. Sie
haben zudem das Recht, an den alle sechs Jahre stattfindenden Wahlen zum
Leitungsgremium teilzunehmen, selbst zu wählen oder sich in ein kirchliches Amt
wählen zu lassen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sofern Sie dem Pastor oder der Pastorin nicht persönlich bekannt sind,
sollten Sie Ihren Personalausweis dabei haben. Außerdem werden bei einem
Wiedereintritt die Daten über den Kirchenaustritt (Austrittsbescheinigung) benötigt.
Was kostet mich der Eintritt?
Der Eintritt in die evangelische Kirche ist, im Unterschied zum Austritt
bei den staatlichen Stellen, kostenlos.
Was kostet mich die Mitgliedschaft?
Es gibt viele Kirchenmitglieder, die gar keine Kirchensteuer zahlen (z.B.
Jugendliche, Studierende, Arbeitslose, Rentner). In der Regel müssen 9 Prozent
der Lohn- oder Einkommenssteuer bezahlt werden. Dies gilt ab einem
Bruttoeinkommen von 899,99 € für Ledige, 1.703,99 € für Verheiratete und
2.258,99 € für Verheiratete mit einem Kind. Wer 2.500 € brutto im Monat
verdient und verheiratet ist, zahlt nur 12,69 € Kirchensteuer monatlich. Die
Kirchensteuer kann als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer abgesetzt werden.
So verringert sich Ihre Steuerschuld. Die Kirche ist dankbar, dass ihre
Mitglieder die kirchliche Arbeit mit Spenden und Kollekten und vor allem mit
der Kirchensteuer unterstützen. Falls Sie eine Lohnsteuerkarte haben: Bitte
lassen Sie Ihre Kirchenzugehörigkeit nach Ihrem Wiedereintritt eintragen.
Was hat der Staat mit der Kirchensteuer zu tun?
Der Staat zieht die Kirchensteuer mit der Lohnsteuer ein. Für diese
Dienstleistung zahlt die Kirche an den Staat eine Gebühr. Ein eigenes
kirchliches System wäre erheblich teurer.
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