|
Stiftung für behinderte Kinder
im
Kirchenkreis Wesermünde-Nord
|
|
Daten und Fakten
|
Name:
|
Stiftung
für behinderte Kinder im Kirchenkreis Wesermünde-Nord
|
|
Sitz:
|
27632
Dorum, Pfarramt für Behindertenseelsorge
|
|
Rechtsform:
|
Rechtsfähige,
selbständige Stiftung des bürgerlichen Rechts,
gegründet am 18.03.2003 durch Genehmigung der Bezirksregierung Lüneburg,
anerkannt als diakonische Stiftung von der Ev.-luth. Landeskirche
Hannovers, gem. § 20 des Nds. Stiftungsgesetzes.
|
|
Stiftungskapital:
|
150.000
€
|
|
|
|
|
Stiftungsvorstand
|
Vorsitz:
|
Pastor
Helmut Marschall
27632 Dorum
Eichenhamm 3 / Speckenstraße 5
Tel.: 04742 - 1681 und 2355
Fax: 04742 - 2167
Pfarramt2Dorum@aol.com
|
|
stellv.
Vorsitz:
|
Beate
Engelberth
27632 Dorum
Speckenstraße 5
Tel.: 04742 - 92650
Fax: 04742 - 926520
DW.Wesermuende-Nord@evlka.de
|
|
Geschäftsführung:
|
Susanne
Blohm
27624 Bad Bederkesa
Mattenburger Straße 30
Tel.: 04745 - 910117
Fax: 04745 - 910123
Susanne.Blohm@evlka.de
|
|
|
Aufgaben
und Ziele
|
|
Ziel der Stiftung für behinderte Kinder im Kirchenkreis
Wesermünde-Nord ist
es, behinderte Kinder in vielfältiger Weise zu fördern und das Zusammenleben
zwischen behinderten und nicht behinderten Kindern zu unterstützen. Dies wird
insbesondere durch die Bereitstellung von finanziellen Mitteln verwirklicht.
|
|
Dazu gehört:
- die Förderung der Mobilität
und Selbständigkeit behinderter Kinder
- die Förderung von
Integrationsmaßnahmen in Kindertagsstätten und Schulen
- die Unterstützung und
Förderung persönlicher Assistenz
- die religiöse Begleitung
behinderter Kinder in ihrer Angehörigen
- die pädagogische Begleitung
behinderter Kinder und ihrer Angehörigen
- die Gewährung von Beihilfen
und Unterstützungen für Hilfsmittel
- die Unterstützung der
beruflichen Aus- und Fortbildung und Berufsvorbereitung
Weiter
sind förderungsfähig:
- familienentlastende
Maßnahmen für Familien mit behinderten Kindern
- Zivildienststellen für die
Betreuung behinderter Kinder
- Freizeiten und Fahrten,
deren Zielgruppe behinderte Kinder und ihre Angehörigen umfassen
Damit
trägt die Stiftung für behinderte Kinder im Kirchenkreis
Wesermünde-Nord dem
Wunsch des Stiftungsgründers, Herrn Friedrich Moritz, Nordholz, Rechnung, behinderten
Kindern aus der Region Geld zur Verfügung zu stellen.
Sitz der Stiftung
ist die Kirchengemeinde Dorum, mit einer
Gruppe für behinderte und nicht behinderte
Menschen und mit der einzigen integrativen Kindertagesstättengruppe in der
Region Aushängeschild für kirchliches Engagement von behinderten und nicht
behinderten Menschen.
|
|
|
|
Spenden
und Stiften
|
|
Spenden: Mit einer Spende kann die Arbeit der Stiftung jederzeit und
unmittelbar unterstützt werden. Die Spende wird im Regelfall zeitnah für
behinderte Kinder und ihre Angehörigen weitergegeben. Sie kann auf Wunsch des
Spenders/der Spenderin oder nach Vorstandesbeschluss auch dem Grundkapital
des Stiftung zugeführt werden.
Jede Spende ist steuerlich begünstigt.
Stiften: Wer auf Dauer und nachhaltig helfen möchte, kann als
Zustifter/Zustifterin in die Stiftung einzahlen. Ab einem Betrag von 25.000 €
wird man Zustifter/Zustifterin.
Die Zustiftung wird dem Grundkapital der Stiftung zugeführt und der
Zinsertrag ausschließlich im Sinne der Stiftung ausgeschüttet.
|
|
|
|
Stiftung
St. Urbanus
|
|
Kirchengemeinde Dorum hat
„Stiftung St. Urbanus“ gegründet
Um die
Kirchengemeinde finanziell abzusichern, hat der Kirchenvorstand eine Stiftung
gegründet. In die Stiftung wurden als Basiskapital 50.000,00 Euro eingelegt.
Das Geld stammt aus einer Erbschaft und war bislang auf einem Sonderkonto
zurückgelegt worden. Ziel der Stiftung ist es, alljährlich den Zinsertrag des
eingelegten Geldes zuverlässig für die Gemeindearbeit zur Verfügung zu haben. Das
Stiftungskapital kann nicht angetastet werden. Somit ist ein alljährlicher
Zinsrückfluss in den Haushalt der Kirchengemeinde dauerhaft gewährleistet.
|
|
Stiftung
der
Kirchengemeinde
Dorum
Flyer
Ansicht
& Download
|

|
Lobe
den Herrn, meine Seele,
und
vergiss nicht
was
er dir Gutes getan hat.
Psalm
103,2
|
|
|